Pressemitteilungen Fraktion
08. 02. 2012
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Einsetzung der Kommission. Wir erhoffen uns davon Reformvorschläge für die Verbesserung der Sicherheitsarchitektur. Die Länder haben sich bislang schwer getan, ihre hoheitlichen Privilegien zugunsten des übergeordneten Zieles zurückzustellen, die rechtsextremen Verbrechen rückhaltlos aufzuklären. Das muss nun anders werden. Der Bund hat die Alleinzuständigkeit zur Gesetzgebung in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Deshalb wird auch im Untersuchungsausschuss die Zuarbeit der Länder geprüft und untersucht werden.
Der Aufklärungswille muss von allen klar dokumentiert werden. Wer seine Informationen nicht vorbehaltlos dem Bund zur Verfügung stellt und lieber Scheindiskussionen um ein NPD-Verbot führt, für das die Voraussetzungen leider noch nicht gegeben sind, muss sich eine Vernebelungstaktik vorwerfen lassen. Wenn die Länder zukünftig nicht beflissen sind, rückhaltlos mit den Organen des Bundes zusammenzuarbeiten und gemeinsam aufzuklären, muss der Bundestag seine Gesetzgebungskompetenz weiter ausschöpfen als bisher.
WOLFF: Rechtsextremismus - Rückhaltlose Aufklärung geht vor
BERLIN. Anlässlich der Einsetzung der Bund-Länder-Kommission zur Aufklärung rechtsextremistischer Gewalttaten erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises für Innen- und Rechtspolitik und Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im betreffenden Untersuchungsausschuss Hartfrid WOLFF:Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Einsetzung der Kommission. Wir erhoffen uns davon Reformvorschläge für die Verbesserung der Sicherheitsarchitektur. Die Länder haben sich bislang schwer getan, ihre hoheitlichen Privilegien zugunsten des übergeordneten Zieles zurückzustellen, die rechtsextremen Verbrechen rückhaltlos aufzuklären. Das muss nun anders werden. Der Bund hat die Alleinzuständigkeit zur Gesetzgebung in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Deshalb wird auch im Untersuchungsausschuss die Zuarbeit der Länder geprüft und untersucht werden.
Der Aufklärungswille muss von allen klar dokumentiert werden. Wer seine Informationen nicht vorbehaltlos dem Bund zur Verfügung stellt und lieber Scheindiskussionen um ein NPD-Verbot führt, für das die Voraussetzungen leider noch nicht gegeben sind, muss sich eine Vernebelungstaktik vorwerfen lassen. Wenn die Länder zukünftig nicht beflissen sind, rückhaltlos mit den Organen des Bundes zusammenzuarbeiten und gemeinsam aufzuklären, muss der Bundestag seine Gesetzgebungskompetenz weiter ausschöpfen als bisher.
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